Beratung von Patienten
Die drei Hauptschwerpunkte bei der Zusammenarbeit mit Patienten sind
- Vertretung von Patienten im Arzthaftungsfall
- Patientenverfügungen
- Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen
Vertretung von Patienten im Arzthaftungsfall
Wir vertreten bundesweit, aber auch im Ausland (Schweiz, Österreich, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten) Patienten in Arzthaftungsprozessen vor den Zivilgerichten und begleiten Strafverfahren auf Initiative der geschädigten Patienten oder deren Angehöriger.
Stets weisen wir unsere Mandantschaft darauf hin, wie anspruchsvoll und zeitaufwendig ein Arzthaftungsprozess sein kann: Da der Gesetzgeber dem Patienten sowohl bei der Verfolgung von Schmerzensgeldansprüchen als auch von materiellen Ansprüchen (Verdienstausfallschaden, Haushaltführungsschaden, Erstattung von Heil-behandlungskosten etc.) die volle Darlegungs- und Beweislast für den Behandlungsfehler und dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden aufgebürdet hat, bedarf es hinreichender medizinischer Kenntnisse, um Patientenunterlagen richtig zu interpretieren und im Sinne des Patienten auszuwerten.
Sollten meine eigenen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen aus dem Medizinstudium und meiner Tätigkeit als Ärztin nicht ausreichen, kann ich ohne Weiteres auf den Sachverstand einer Vielzahl niedergelassener Fachärzte bzw. Chefärzte zurückgreifen, um mich gutachterlich beraten zu lassen.
Gerade weil die Beweishürden im Arzthaftungsprozess so hoch liegen, versuchen wir konsequent, bereits außergerichtlich mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte einen Regulierungs- bzw. Abfindungsweg zu finden, der den Patienten hinreichend entschädigt und zufrieden stellt. Diese Strategie hat sich sehr bewährt und findet bei den Patienten ausnahmslos Zustimmung.
Patientenverfügungen
Wir beraten Patienten bei der Erstellung von Patientenverfügungen. Hier bedarf es eines gewissen Einfühlungsvermögens, um die Wünsche und Vorstellungen der Patienten richtig zu interpretieren und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.
Die vielerorts angebotenen "Standard-Patientenverfügungen" sind in der Regel für die Bedürfnisse der meisten Patienten viel zu umfangreich und auf Grund der Fülle der Regelungen verwirrend. Meist lässt sich der eindeutige Wille des Patienten unmissverständlich auf wenigen Seiten festhalten.
Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen
Immer häufiger verweigern private Krankenversicherungen die Erstattung privatärztlicher Liquidationen. Trotz gegebener Indikation, medizinischer Notwendigkeit der Therapie sowie ordnungsgemäßer Leistungserbringung und Abrechnung durch den behandelnden Arzt müssen die Patienten dann einen (Groß-)Teil der Arztrechnung selbst bezahlen, obwohl sie sich teuer privat krankenversichert haben.
Die ergänzenden Erklärungen der behandelnden Ärzte werden seitens der Krankenversicherer in der Regel nur mit Textbausteinen sowie Hinweisen auf nicht nachvollziehbare Stellungnahmen von internen, namentlich nicht genannten Beratungsärzten beantwortet. Letztlich versuchen die privaten Krankenversicherer, durch konsequente Leistungskürzung eine Kostenminimierung zu ihren Gunsten zu erreichen, wohingegen die Belange der Patienten in den Hintergrund treten. Dieses Problemfeld ist uns seit Jahren bekannt und wir erzielen häufig äußerst zufrieden stellende außergerichtliche Kostenerstattungen. Auch hier zahlt sich meine praktische Erfahrung in der Medizin aus, da wir gezielt argumentieren und die Stellungnahmen der Krankenversicherungen entkräften können.