Vertretung von Krankenkassen in Regressfällen
Wir vertreten auch gesetzliche Krankenkassen, die auf Grund fehlerhafter ärztlicher Behandlung zum Teil erhebliche Leistungen aus der Gesundheitskasse bzw. aus der Pflegekasse erbringen müssen und daher bei dem Schädiger (niedergelassener Arzt / Krankenhausträger) Regress nehmen. In diesen Fällen gestaltet sich die Schadenberechnung häufig problematisch, da nicht immer ohne Weiteres zwischen dem ohnehin durch das Vorliegen der Erkrankung eingetretenen Schaden und dem durch ärztliches Fehlverhalten verursachten Schaden unterschieden werden kann, was dem betreuenden Anwalt zum Teil fundierte Kenntnisse in medizinischen Fragestellungen abverlangt.