Beratung von Ärzten
Die Beratung von Ärzten lässt sich im Wesentlichen in drei Hauptaufgaben unterteilen:
- Vertretung von Ärzten im Arzthaftungsfall
- Vertragsgestaltung für Ärzte
- Mahnwesen / Vollstreckung von Arzthonoraren
Vertretung von Ärzten im Arzthaftungsfall
Wir bieten für niedergelassene Ärzte, aber auch für Chefärzte, Oberärzte und Assistenzärzte in der Klinik umfangreiche anwaltliche Beratung bei Arzthaftungsfällen.
Die Zahl der Arzthaftungsfälle nimmt stetig zu, nicht zuletzt weil die Patienten in den vergangenen Jahren aufgeklärter und kritischer das ärztliche Handeln hinterfragt haben. Überdies sind heutzutage viele Patienten rechtsschutzversichert und wagen daher leichter und sorgloser den Schritt zum Anwalt und auch zum Zivilgericht. Für den betroffenen Arzt bedeutet dies viel Ärger: Zum einen leidet die Reputation, zum anderen ist das Führen eines Arzthaftpflichtprozesses – auch schon im außergerichtlichen Bereich – häufig mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.
Umso hilfreicher ist es, wenn der den Fall betreuende Anwalt selbst über medizinische Kenntnisse und eigene Erfahrung im Praxis- und Klinikbetrieb verfügt. Diese Vorzüge haben uns immer wieder Ärzte und Kliniken aus allen Fachbereichen zugeführt. Wir betreuen die Verfahren ab dem Moment der Anspruchserhebung durch das erste Patienten- oder Anwaltsschreiben bis hin zur Urteilsverkündung in Kooperation mit der Haftpflichtversicherung des Arztes/der Klinik.
Wir begleiten auch Strafanzeigen bzw. Strafprozesse gegen Ärzte im Rahmen von Behandlungsfehlervorwürfen sowie berufsgerichtliche Verfahren beim Oberlandesgericht, die ebenfalls zu einer Verurteilung auf Grund ärztlichen Fehlverhaltens führen können.
Vertragsgestaltung für Ärzte
Wir entwerfen maßgeschneiderte Verträge im Rahmen von Praxiskäufen bzw. -verkäufen, Gründungen von Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften (BGB-Gesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften). Auch hier verbietet sich die schematische Übernahme von so genannten Musterverträgen, die vielerorts erhältlich sind, aber häufig die Kernpunkte und Problemfelder der individuellen Bedürfnisse nicht treffen. Wir bieten stattdessen eine Vertragsgestaltung, die den Interessen und Vorstellungen der Ärzte entspricht, ohne aber juristische Risiken einzugehen.
Auch bei der Gestaltung von Chefarztverträgen weisen wir große Erfahrung auf. Auf Grund der derzeit herrschenden Rahmenbedingungen beim Abschluss von Chefarztverträgen muss ein besonderes Augenmerk auf die sensiblen Bereiche der chefärztlichen Pflichten sowie der Liquidationsmöglichkeiten gerichtet werden, weswegen sich auch diesbezüglich die Verwendung von Musterverträgen verbietet.
Mahnwesen / Vollstreckungen von Arzthonoraren
Wir treiben Honorarforderungen von zahlreichen Arztpraxen/Kliniken unterschiedlicher Fachrichtungen bei. Unsere hierauf spezialisierte Mahnabteilung ergreift konsequent alle erforderlichen Schritte, um die säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen.